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Pragmatische Familienhilfe (PF) / Sozialhelfer*innen

Familienhilfe kommt immer dann zum Einsatz, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl der in der Familie lebenden Kinder gefährdet ist. In der Regel versuchen dann pädagogische Fachkräfte, die Eltern zu befähigen, ihre elterliche Sorge in vollem Umfang wahrzunehmen.

Wenn aber Familien in so desolaten Wohnverhältnissen leben, dass diese allein schon das Wohl der Kinder massiv gefährden, gilt es zunächst, die Familien dabei zu unterstützen, eine angemessene Wohnsituation zu gestalten, eine finanzielle Grundsicherung herzustellen und die strukturellen Erfordernisse einer angemessenen Betreuung und Versorgung der Kinder zu ermöglichen. Die Not zu beseitigen, und somit die Grundbedürfnisse der Kinder sicherzustellen, stellt eine unbedingte Grundlage für fachliche sozialpädagogische Interventionen dar:

  • Wer aus Überforderung aufgegeben hat,

  • Angst hat, die Wohnung zu verlieren,

  • erhebliche finanzielle Nöte hat,

  • sich für seine Lebensumstände schämt,

ist nicht in der Verfassung, sich übergeordneten Themen zu widmen.

Die PF/Sozialhelfer*innen schafft/schaffen hier, durch den Einsatz von Nicht-Fachkräften im pädagogischen Sinne, Abhilfe. Flankierend können auch pädagogische Fachkräfte im Kontext von Sozialpädagogischer Familienhilfe eingesetzt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist gewährleistet, dass die Pragmatische Familienhilfe ihre Arbeit im pädagogischen Team und in der Supervision reflektieren kann.

Die Leistungen der PF erfolgen als direkte Hilfe, beinhalten aber immer auch ein Coaching der betroffenen Eltern(-teile), um zu ermöglichen, dass diese im Anschluss an die PF/Sozialhelfer*innen einen gewissen Standard halten können:

  • Renovierungsarbeiten

  • Kleinere Reparaturen

  • Reinigung der Wohnung

  • Entrümpelung u. Müllentsorgung

  • Sicherstellung einer kindgerechten Hygiene

  • Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen

  • Sicherstellung einer angemessenen Haushaltsführung

  • Sicherstellung einer angemessenen Tagesstruktur

  • Behördengänge

  • Finanzreglung und weitere Planung

  • Angemessenes Haushalten mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln

  • Sicherstellung einer angemessenen Wohnsituation

  • Anbindung an relevante Angebote aus dem Sozialraum

  • Anbindung der Kinder an Krippen, Kindergärten und Schule

  • Anbindung an eine angemessene medizinische Versorgung

  • Individuelle Anforderungen lt. gemeinsamer Hilfeplanung.

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