Für Erwachsene in besonderen Lebenslagen wie z.B. nach einer Haftentlassung oder Psychiatrieaufenthalten kann nach §72 BSHG eine ambulante Betreuung eingerichtet werden. Diese hat in erster Linie zum Ziel, die Betroffenen dabei zu unterstützen, wieder zu einer eigenständigen Lebensführung zu gelangen. Die Betreuung bietet Hilfe und Begleitung beim Aufbau eines sozialen Umfeldes, der Schuldenregulierung, der Wohnungs- und Arbeitssuche, im Freizeitbereich und der Bewältigung und Strukturierung von Alltagsanforderungen.
>>> Hilfestationen Nord und Süd Wilhelmshaven, Oldenburg und
Delmenhorst
Betreuung junger Erwachsener